Kosten 

Info: Entsprechend der  im Oktober 2024 veränderten GOÄ wurden die Kosten angepasst

Die Schwerpunktpraxis AD(H)S im Erwachsenenalter ist eine reine Privatpraxis. Das Angebot richtet sie sich dementsprechend an privatversicherte oder selbstzahlende Menschen mit dem Verdacht auf eine oder eine schon diagnostizierte AD(H)S. Leider werden die Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Sie erhalten über die PVS-Schleswig-Holstein-Hamburg (https://www.pvs-se.de) von uns eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen. Sie können diese Rechnung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen, um eine Erstattung gemäß Ihrem individuellen Versicherungstarif zu beantragen.

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die Kosten für die Testdiagnostik nicht vollständig übernommen werden. Bitte informieren Sie sich vorab über eine mögliche Kostenübernahme.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen. Es ist daher nicht möglich, im Voraus verbindliche Auskünfte über die anfallenden Kosten zu geben. Aufgrund der Anpassung der GOÄ wurden die Kosten dementsprechend im Oktober 2024 angepasst.

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Erstgespräch

Kosten: je nach Aufwand/Dauer. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen. 

Ein übliches Erstgespräch über ca. 90 Minuten kostet zwischen zwischen 200 - 310 Euro.


AD(H)S Diagnostik

Eine AD(H)S Diagnostik umfasst in unserer Schwerpunktpraxis zumeist 3 Termine (Beratungs-/Erstgespräch, Testungstermin und Befundbesprechung), sowie ein ausführliches online Fragepaket. Wenn notwendig, werden weitere Termine individuell vereinbart. Die Kosten der Diagnostik sind abhängig vom individuell benötigten Aufwand. Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand, Komplexität und Dauer zumeist zwischen 700 und 800 Euro. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen.

Zusatzkosten können für weitere Termine sowie eine Behandlungsplanung/Einleitung einer medikamentösen Behandlung entstehen.


Behandlung

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und richtet sich nach dem individuellen Aufwand der erbrachten Leistungen. 

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